Ab sofort gilt nur noch ein Inzidenzwert von 35.Wird dieser in einem Kreis oder einer Stadt überstiegen, gilt dort die 3G-Regel. Wird der Wert von 35 auch im Landesschnitt überschritten, gilt überall in NRW die 3G-Regel - für Geimpfte, Genesene und Getestete.
Damit wird der Alltag ein wenig einfacher, abgesehen vom Masketragen und dem Impf - bzw. negativen Testnachweis.
Unabhängig von Inzidenzwerten besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in folgenden Bereichen:
+ im öffentlichen Personennahverkehr
+ im Handel
+ in Innenräumen mit Publikumsverkehr
+ in Warteschlangen und an Verkaufsständen
+ bei Sport-, Kultur- und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besuchern (außer am festen Sitz- oder Stehplatz).
Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen.
Alle anderen müssen ab einer Inzidenz von 35 für bestimmte Veranstaltungen / Dienstleistungen getestet sein. Ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) wird dann benötigt für:
+ Veranstaltungen in Innenräumen
+ Sport in Innenräumen
+ Innengastronomie
+ Körpernahe Dienstleistungen
+ Beherbergung
+ Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.